Die Arzneimittelversorgung in Deutschland gehört zu den sichersten der Welt. Die Apotheken selbst tragen schon heute
durch eine optische Prüfung erheblich dazu bei, dass gefälschte Arzneimittel nicht in die Hände von Patienten gelangen.
Damit die legale Vertriebskette vom pharmazeutischen Hersteller über den Großhandel bis hin zur öffentlichen Apotheke
auch in Zukunft sicher bleibt, gibt es securPharm.
Ab dem 9. Februar 2019 dürfen pharmazeutische Hersteller in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Umlauf bringen, die auf ihrer Packung eine individuelle Seriennummer tragen und deren Unversehrtheit erkennbar ist. Arzneimittel, die vor dem 9. Februar 2019 im Handel waren, bleiben bis zu ihrem Verfallsdatum auch weiterhin abgabefähig. Mit dieser schrittweisen Einführung des Fälschungsschutzsystems ist sichergestellt, dass die flächendeckende Arzneimittelversorgung nicht gefährdet wird und keine einwandfreien Medikamente unnötigerweise entsorgt werden müssen.
Die Unversehrtheit der Packung wird mit einem Erstöffnungsschutz überprüft. Dieser Schutz kann in unterschiedlichen Varianten vorkommen (z. B. als Klebesiegel) und sorgt dafür, dass äußerlich erkennbar ist, ob die Packung bereits geöffnet wurde. Darüber hinaus muss jede Arzneimittelpackung einen zweidimensionalen Data-Matrix-Code, ähnlich dem bekannteren QR-Code, tragen. Darin sind ein Produktcode, die individuelle Seriennummer sowie Chargenbezeichnung und Verfallsdatum gespeichert. Dieses individuelle Erkennungsmerkmal wird aber auch in Klarschrift aufgebracht und individualisiert somit jede einzelne Packung.
Das Fälschungsschutzsystem securPharm beginnt beim Medikamentenhersteller, der die Verpackung mit dem individuellen Erkennungsmerkmal und dem Erstöffnungsschutz versieht. Diese Daten
lädt er in eine zentrale Datenbank hoch. Sobald die Arzneimittel in Umlauf gebracht sind, haben Großhändler und Apotheker die Möglichkeit, die hinterlegten Daten und deren Status zu
verifzieren, um die Medikamente auf ihre Echtheit zu prüfen. Erst kurz bevor der Patient das Medikament erhält, wird
die Packung aus der Datenbank ausgebucht. Voraussetzung für die Abgabe ist eine erfolgreiche Echtheitsprüfung. Falls der securPharm-Check negativ ausfallen sollte, wird das Medikament nicht
herausgegeben und somit der Patient vor einer möglichen Arzneimittelfälschung bewahrt. Am Datenschutz ändert sich mit der Einführung von securPharm übrigens nichts, da über das secur-
Pharm-System keine Patientendaten erfasst werden.
Übrigens: diese Information ist Teil der Kampagne #unverzichtbar - vielen Dank an den Deutschen Apothekerverband für die ganzen Infos.
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